Schwiegermutter

Schwiegermutter (aus dem Suaheli: Shwega Muda „der Drachen“) ist die Bezeichnung für die Mutter eines verheirateten Menschen aus der Sicht des an geheirateten Ehepartners. Hinter dieser harmlosen Bezeichnung verbirgt sich oft eine böswillige Person mit ausgeprägtem Machtinstinkt, die darüber wacht, dass die Ehe zwischen ihrem Schwiegersohn oder ihrer Schwiegertochter und ihrem leiblichen Kind nicht zu glücklich verläuft.

Eine Schwiegermutter hat mannigfaltige Aufgaben zu verrichten, die sie am besten erfüllen kann, wenn sie in der Nähe des zu überwachenden Ehepaares wohnt. Noch besser ist es, direkt im Haus oder der Wohnung des zu demütigenden Ehepaares zu leben, so kann eine totale Kontrolle der Lebensgewohnheiten des Ehepaares gewährleistet werden.
Zu ihrem Aufgabengebiet gehört an erster Stelle die Kontrolle und Herabwürdigung des an geheirateten Schwiegerkindes. Sie muss dafür sorgen, dass ihr leibliches Kind in der Ehe den Ton angibt und das Schwiegerkind nicht zu mächtig und eigenständig wird.

In der Konstellation Schwiegermutter maß regelt/demütigt Schwiegersohn verbündet sich die Schwiegermutter mit ihrer leiblichen Tochter gegen den Schwiegersohn. IhrenHass auf den eigenen Ehemann projiziert die Schwiegermutter auf den unterwürfigen Schwiegersohn und demütigt diesen bei jeder Gelegenheit. Dabei wird sie versuchen, den armen Mann bei seiner männlichen Ehre zu packen und ihm immer wieder vorzuwerfen, dass er nicht gut genug für ihre Tochter sei („Hättest Du mal was Anständiges gelernt“), zu wenig Geld verdiene („Wer soll denn davon existieren können“), einen zu fetten Körper habe („Du wirst jeden Tag fetter, verfressener Kerl“) und im Bett eine totale Niete sei („Du solltest dir mal ein Beispiel an deinem Schwiegervater nehmen, der konnte immer und hat es mir richtig besorgt“).
Sucht der herab gewürdigte Mann Trost und Unterstützung bei seiner Frau, wird diese ihm die kalte Schulter zeigen und in die gleiche Kerbe schlagen, bis der Gedemütigte ebenfalls tablettensüchtig wird oder dem Alkohol verfällt. Ziel dieser Strategie ist es, den Ehemann aus dem Haus zu treiben und vor Gericht zu erzwingen, dass der Vertriebene lebenslang Unterhalt für die verlassene Familie zu zahlen hat. Geht diese Strategie nicht auf, wird der Schwiegersohn irgendwann von der Schwiegermutter entmündigt und ebenfalls im Keller geparkt, damit die nun von der Schwiegermutter regierte Familie über der Erde ein harmonisches Leben führen kann.

In einigen Ehen kann es vorkommen, dass das Ehepaar die Strategie der Schwiegermutter durchschaut und sich gegen diese verbündet. Nach einigen Jahren des Psychoterrors wird die Schwiegermutter dann entweder des Hauses verwiesen oder im Häcksler zerkleinert und ihre Überreste an den Haushund oder die Goldfische verfüttert. Diese Form der Selbstbefreiung kommt jedoch nur äußerst selten vor, üblicher ist es, dass das unterdrückte Schwiegerkind eine Selbsthilfegruppe aufsucht, um Zuspruch, Rat und Trost von LeidenskollegInnen zu bekommen. Inzwischen gibt es in jeder größeren Stadt Zufluchtsorte, wo gedemütigte Schwiegerkinder in betreuten Wohngruppen resozialisiert werden. Psychotherapeuten behandeln die über Jahre gedemütigten Schwiegerkinder mittels Trauma-Therapien, was einigen Opfern die Rückkehr in ein normales Leben ermöglicht.

Bei der Variante Schwiegermutter maß-regelt/demütigt Schwiegersohn vermuten die Wissenschaftler hingegen eine archaische Verhaltensweise der Schwiegermütter. Feministisch geprägte Evolutionstheorien gehen davon aus, dass früher ein Matriarchat auf der Erde geherrscht hat. Männer waren nur zum Feuer machen, Jagen und für die Fortpflanzung nützlich und wurden ansonsten in großen Gehegen gehalten. Diesen Zustand wollen die Schwiegermütter unterbewusst wiederherstellen und greifen dabei zu den oben dargestellten, drastischen Mitteln.

Freitag, 23. Januar 2015

Schwiegermutter „Mastschwein“ genannt



Weil er seine Schwiegermutter als „Mastschwein“ beschimpft hat, muss ein 28 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven nun für zwei Monate und zwei Wochen ins Gefängnis.
Wilhelmshaven/FJH - Weil er seine Schwiegermutter unter anderem als „Mastschwein“ beschimpft hat, muss ein 28 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven nun für zwei Monate und zwei Wochen ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Wilhelmshaven hat das Oldenburger Landgericht gestern bestätigt - und zwar durch Verwerfung.

Gegen das Amtsgerichts-Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Doch zu seiner gestrigen Berufungsverhandlung in Oldenburg erschien er nicht. Er hatte die Ladung zum Termin wohl nicht richtig gelesen. Denn statt zum Landgericht nach Oldenburg zu fahren, war er beim Amtsgericht in Wilhelmshaven vorstellig geworden. In Oldenburg fehlte er daher unentschuldigt, weswegen seine Berufung auch verworfen wurde.
 Der Angeklagte ist vielfach einschlägig vorbestraft. Immer wieder war es innerfamiliär zu Beleidigungen der Frau und vor allem der Schwiegermutter gekommen. Das war nicht schön gewesen. Dann aber holte der Angeklagte zum ganz großen Schlag aus. In einer Handynachricht an seine Schwiegermutter schrieb er: „Du fette feige Hure, jetzt geht's richtig los, du Mastschwein“.
 Dann trat er auf das Auto der Schwiegermutter ein. Das war zu viel des Schlechten gewesen. Die Schwiegermutter erstattete Anzeige. Fortan musste sich der 28-Jährige wegen Beleidigung und Sachbeschädigung verantworten. Es drohte eine Gefängnisstrafe. Doch das war der Schwiegermutter dann aber doch nicht recht gewesen. Um des lieben Friedens willen zog sie ihre Anzeige wieder zurück. Doch das war zu spät, das Verfahren lief. Und es kam, wie es kommen musste. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Und weil das so war, muss er nun frühere Strafen, die seinerzeit noch zur Bewährung ausgesetzt worden waren, nach einem Bewährungswiderruf zusätzlich verbüßen.

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