Weil er
seine Schwiegermutter als „Mastschwein“ beschimpft hat, muss ein 28 Jahre alter
Mann aus Wilhelmshaven nun für zwei Monate und zwei Wochen ins Gefängnis.
Wilhelmshaven/FJH - Weil er seine Schwiegermutter unter anderem als
„Mastschwein“ beschimpft hat, muss ein 28 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven
nun für zwei Monate und zwei Wochen ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil
des Amtsgerichtes in Wilhelmshaven hat das Oldenburger Landgericht gestern
bestätigt - und zwar durch Verwerfung.
Gegen das Amtsgerichts-Urteil hatte der
Angeklagte Berufung eingelegt. Doch zu seiner gestrigen Berufungsverhandlung in
Oldenburg erschien er nicht. Er hatte die Ladung zum Termin wohl nicht richtig
gelesen. Denn statt zum Landgericht nach Oldenburg zu fahren, war er beim
Amtsgericht in Wilhelmshaven vorstellig geworden. In Oldenburg fehlte er daher
unentschuldigt, weswegen seine Berufung auch verworfen wurde.
Der Angeklagte ist vielfach einschlägig
vorbestraft. Immer wieder war es innerfamiliär zu Beleidigungen der Frau und
vor allem der Schwiegermutter gekommen. Das war nicht schön gewesen. Dann aber
holte der Angeklagte zum ganz großen Schlag aus. In einer Handynachricht an
seine Schwiegermutter schrieb er: „Du fette feige Hure, jetzt geht's richtig
los, du Mastschwein“.
Dann trat er auf das Auto der Schwiegermutter
ein. Das war zu viel des Schlechten gewesen. Die Schwiegermutter erstattete
Anzeige. Fortan musste sich der 28-Jährige wegen Beleidigung und Sachbeschädigung
verantworten. Es drohte eine Gefängnisstrafe. Doch das war der Schwiegermutter
dann aber doch nicht recht gewesen. Um des lieben Friedens willen zog sie ihre
Anzeige wieder zurück. Doch das war zu spät, das Verfahren lief. Und es kam,
wie es kommen musste. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Und weil das so war, muss er nun frühere Strafen, die seinerzeit noch zur
Bewährung ausgesetzt worden waren, nach einem Bewährungswiderruf zusätzlich
verbüßen.
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